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17. August 2020Um Handwerksunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei zu helfen, ihre Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge umzustellen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine neue Förderinitiative gestartet.
Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder im Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen. Denen muss die Kommune bestätigen, dass die Fahrzeugbeschaffung ein Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes oder eines vergleichbaren Konzeptes angesehen werden.
Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Die Förderquote liegt bei 40 Prozent, kleine Unternehmen können einen zusätzlichen Bonus von 10 bis 20 Prozent bekommen.
Im Rahmen der Förderung werden auch Ladesäulen bezuschusst, aber nur, wenn gleichzeitig E-Fahrzeuge beschafft werden. Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen FahrzeugklassenN1, N2 und N3 (Lkw, Lieferwagen). Fahrzeuge der Zulassungsklasse M (Autos, Busse, Wohnmobile), Plug-In-Hybride (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Bleiakkus werden nicht finanziell unterstützt.
Das Bundesverkehrsministerium stellt dafür etwa 50 Millionen Euro bereit. Das Förderverfahren wird als Windhund-Verfahren umgesetzt – wer zuerst mit kompletten Anträgen kommt, erhält die Förderung. Das gilt, bis der Topf leer ist. Anträge können bis zum 14. September 2020 eingereicht werden.
Quelle Foto: Pixabay